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   BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55   

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https://dejure.org/1956,3758
BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55 (https://dejure.org/1956,3758)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1956 - III ZR 78/55 (https://dejure.org/1956,3758)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1956 - III ZR 78/55 (https://dejure.org/1956,3758)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55
    Die "angemessene" Entschädigung muß ihrer Höhe nach dem Kläger die Möglichkeit geben, die bei dem Einreißen der Mauern an den Kellergewölben entstandenen Schäden im vollen Umfang wieder zu beseitigen (vgl. BGHZ 11, 156 und 14, 106).
  • BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53

    Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55
    Für den Bereich des Reichsleistungsgesetzes hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß derjenige, der über eine Sache so verfügt, wie wenn sie ordnungsmäßig nach den Vorschriften des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch genommen wäre, ohne Rücksicht darauf, ob eine wirksame Inanspruchnahmeverfügung vorlag, mindestens in gleicher Weise Entschädigung leisten muß, wie sie im Falle wirksamer Inanspruchnahme zu leisten wäre (NJW 1954, 1161 und dem folgend BGHZ 13, 395 [397] u.a.).
  • BGH, 28.06.1954 - III ZR 49/53

    Berechnung der Vergütung nach 26 Abs. 1 RLG

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55
    Die "angemessene" Entschädigung muß ihrer Höhe nach dem Kläger die Möglichkeit geben, die bei dem Einreißen der Mauern an den Kellergewölben entstandenen Schäden im vollen Umfang wieder zu beseitigen (vgl. BGHZ 11, 156 und 14, 106).
  • BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55
    Für den Bereich des Reichsleistungsgesetzes hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, daß derjenige, der über eine Sache so verfügt, wie wenn sie ordnungsmäßig nach den Vorschriften des Reichsleistungsgesetzes in Anspruch genommen wäre, ohne Rücksicht darauf, ob eine wirksame Inanspruchnahmeverfügung vorlag, mindestens in gleicher Weise Entschädigung leisten muß, wie sie im Falle wirksamer Inanspruchnahme zu leisten wäre (NJW 1954, 1161 und dem folgend BGHZ 13, 395 [397] u.a.).
  • BGH, 02.07.1953 - III ZR 337/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1956 - III ZR 78/55
    Daß frühere von der Besatzungsmacht verfügte Entschädigungsbeschränkungen inzwischen gegenstandslos geworden sind, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 2. Juli 1953 in dem Verfahren III ZR 337/51 ausgeführt, an dem die beklagte Stadt ebenfalls beteiligt war.
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